Немецкий язык в сфере юриспруденции. Учебное пособие для студентов юридических вузов - страница 5
J.: Was ist der Unterschied zwischen einer Klausur und einer schriftlichen Arbeit?
M.: Nun, eine Klausur ist grundsätzlich auch schriftlich…
J.: Ja, deshalb frage ich.
M.: Es gibt den Unterschied zwischen einer Hausarbeit und einer Klausur. Eine Klausur ist immer eine schriftliche Arbeit, die in der Universität geschrieben wird, unter Aufsicht. Die Hausarbeit wird privat geschrieben.
J.: Und welche Fächer hattest du?
M.: Wir müssen grundsätzlich alle die Fächer studieren, die der Lehrplan vorsieht, es gibt keinen Zwang, es gibt keine Verpflichtung, an einer Vorlesung teilzunehmen.
J.: Also Vorlesungsbesuch ist nicht Pflicht?
M.: Nein, es besteht grundsätzlich keine Kontrolle, überhaupt keine Pflicht, es liegt im Ermessen des einzelnen Studenten, ob er das Angebot, darum geht es, das Angebot annimmt oder es privat seinen Lernstil entwickelt.
J.: Und welche Fächer hattet ihr?
M.: Um einige Fächer zu nennen, es gibt also die zivilrechtlichen Vorlesungen.
J.: Also Zivilrecht und Völkerrecht…
M.: Ja, Strafrecht, öffentliches Recht…
J.: Welche Rechte noch?
M.: Die prozessualen Fächer…
J.: Hattet ihr auch Fremdsprachenunterricht?
M.: Ja, grundsätzlich besteht ja ein breites Angebot, das heißt, wenn man das möchte, dann kann man das machen. Ich persönlich habe am Anfang mich für Russisch entschieden.
J.: Wie lange hast du schon Russisch gelernt?
M.: Ich habe ungefähr zwei bis drei Jahre an den Kursen teilgenommen.
J.: Sag mal, was kann man nach dem Abschluss des Studiums machen? Welche Chancen gibt es? Welchen Berufen kann man nachgehen?
M.: Ja, man muss sich ja die deutsche Situation vergegenwärtigen. Es ist so, dass man als Student der Jurisprudenz nach der Universität, wenn man also das erste Staatsexamen bestanden hat, formal nur Jurist ist, dann kann man so gut wie gar nichts machen. Deswegen ist es auch so, dass die meisten nach Plan in den Staatsdienst dann gehen, in den so genannten Vorbereitungsdienst, den sie nach zwei Jahren mit dem zweiten Staatsexamen abschließen. Nach Vollendung dieses Zweiten Staatsexamens sind sie sogenannten Volljuristen. Und dann können sie sich um eine Anwaltszulassung bemühen oder eine wirtschaftliche Laufbahn zum Beispiel einschlagen.
J.: Und wie wird man Staatsanwalt?
M.: Man wird Staatsanwalt, indem man erst mal ein sehr, sehr gutes Examen, staatliches Examen, schreibt und sich dann, wenn man also den Anforderungen an die Qualifikation entspricht, beim Staat um eine Stele bewirbt.
J.: Und wie wird man Richter?
M.: Genauso.
J.: Und wie wird man Rechtsanwalt?
M.: Ja, Rechtsanwalt wird man dann in den meisten Fällen, es ist also so, dass der ganz große Teil der Volljuristen später mal als Rechtsanwalt tätig sein wird. Wie gesagt, erforderlich ist das zweite Staatsexamen, und dann muss man sich, aber das ist nur eine formale Geschichte, um die Zulassung zum Rechtsanwalt bei der Kammer bemühen.
J.: Und was wirst du nach dem Abschluss deines Studiums machen?
M.: Wenn ich das wüsste, wäre ich schon einen Schritt weiter.
J.: Ich wünsche dir alles Gute.
M.: Danke.
J.: Ich danke dir für das Gespräch.
M.: Danke ebenfalls.
(Смирнова, с. 130—133)
Aufgabe 2. Antworten auf welche Fragen sind die folgenden Repliken?
1. Das liegt schon fünf Jahre zurück.
2. Man kann sagen, dass es in der Regel zwischen vier und fünf Jahren dauert.
3. Ich befinde mich momentan im II. Semester, das heißt, fünfeinhalb Jahre bis jetzt.