Немецкий язык для юристов - страница 3
Die meisten Juristen werden Rechtsanwälte in eigenen Kanzleien oder als angestellte Rechtsanwälte. Sie sind befugt, Mandanten juristisch zu beraten und vor Gericht zu vertreten. Zur Vertretung vor den Zivilgerichten ist eine Zulassung an einem bestimmten Landgericht oder Oberlandesgericht erforderlich. Nur sehr wenige Rechtsanwälte sind beim Bundesgerichtshof zugelassen. Imübrigen können sie vor jedem Gericht auftreten. Der Rechtsanwalt ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO), er ist dabei jedoch keineswegs eine staatliche Stelle, sondernübt einen freien Beruf aus.
Viele junge Juristen ergreifen auch Berufe in der gewerblichen Wirtschaft. Sie können dann als Mitarbeiter in den Rechtsabteilungen grösserer Firmen oder als Syndikus, das ist als Rechtsberater, in Verbänden vornehmlich juristisch tätig sein. Oft verlassen sie aber auch die rein juristische Laufbahn und sind im allgemeinen Firmenmanagement tätig. Hier konkurrieren sie besonders mit Betriebswirten.
Der Volljurist besitzt stets die Befähigung zum Richteramt. Der Richterberuf ist eine Laufbahn, in die der Assessor regelmässig unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen eintritt. Freilich werden hier meist nur Absolventen mit guten Examensergebnissen eingestellt. Zuständig ist hierfür die für die jeweilige Gerichtsbarkeit verantwortliche Ministerialverwaltung. Die Richter an höheren Gerichten werden durch Richterwahlausschüsse gewählt. Eng an die Richterlaufbahn angelehnt ist der Beruf des Staatsanwalts. Er ist zuständig für die Strafverfolgung. In manchen Bundesländern findet ein regelmässiger Austausch des Personals zwischen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft statt.
Ein erheblicher Bedarf an Juristen besteht in der Staatsverwaltung. Sie arbeiten dort regelmässig als Beamte. Auch dies ist eine Laufbahn, die zumeist unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen von besseren Kandidaten eingeschlagen wird. Sie führt zu Verwaltungsaufgaben in Behörden von Kommunen, Ländern und Bund mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zum beamteten Staatssekretär. Ein nicht unerheblicher Bedarf an Juristen besteht darüber hinaus in internationalen Organisationen wie der UNO und in den Organen der Europäischen Union, wo ebenfalls primär verwaltende Aufgaben zu erfüllen sind.
Der Beruf des Notars ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Seine Aufgaben liegen besonders in deröffentlichen Beurkundung, dabei aber auch in der Gestaltung etwa von Grundstücksgeschäften, Gesellschaftsverträgen, Ehe– und Erbverträgen. Süddeutsche Länder kennen den Amtsnotar, entweder als Beamten oder aber als Selbständigen, der ausschliesslich als Notar tätig ist. Norddeutsche Länderübertragen die Aufgaben des Notars auf freiberuflich tätige Rechtsanwälte.
Nur wenige Juristen ergreifen die Laufbahn als Hochschullehrer. Hierfür ist regelmässig die Promotion und die Habilitation erforderlich. Beide setzen unterschiedlich intensive schriftliche Arbeiten, meist Monographien voraus, sowie das Bestehen mündlicher Prüfungen. Die weitere Laufbahn vollzieht sich regelmässig nicht an der Fakultät, an der sich der Hochschullehrer habilitiert hat, sondern bedingt einen Ruf an eine andere Universität.
Einarbeitung f =, -en – зд.: – освоение специальности
ausfüllen(Akk) – зд.: – справляться